Datenschutzhinweise
Allgemeines
Die LexAid (Deutschland) GmbH&Co.KG legt großen Wert auf den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten. Wir
behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften
sowie dieser Datenschutzerklärung.
Datenerfassung auf unserer Website
Wer ist verantwortlich für die Datenerfassung auf dieser Website?
Die Datenverarbeitung auf dieser Website erfolgt durch den Websitebetreiber. Dessen Kontaktdaten können
Sie dem Impressum dieser Website entnehmen.
Wie erfassen wir Ihre Daten?
Ihre Daten werden zum einen dadurch erhoben, dass Sie uns diese mitteilen. Hierbei kann es sich z.B. um
Daten handeln, die Sie in ein Kontaktformular eingeben.
Andere Daten werden automatisch beim Besuch der Website durch unsere IT-Systeme erfasst. Das sind vor
allem technische Daten (z.B. Internetbrowser, Betriebssystem oder Uhrzeit des Seitenaufrufs). Die
Erfassung dieser Daten erfolgt automatisch, sobald Sie unsere Website betreten.
Verwendung von Cookies
Unsere Website verwendet Cookies. Das sind kleine Textdateien, die Ihr Webbrowser auf Ihrem Endgerät
speichert. Cookies helfen uns dabei, unser Angebot nutzerfreundlicher, effektiver und sicherer zu
machen.
Einige Cookies sind "Session-Cookies." Solche Cookies werden nach Ende Ihrer Browser-Sitzung von selbst
gelöscht. Hingegen bleiben andere Cookies auf Ihrem Endgerät bestehen, bis Sie diese selbst löschen.
Solche Cookies helfen uns, Sie bei Rückkehr auf unserer Website wiederzuerkennen.
Mit einem modernen Webbrowser können Sie das Setzen von Cookies überwachen, einschränken oder
unterbinden. Viele Webbrowser lassen sich so konfigurieren, dass Cookies mit dem Schließen des Programms
von selbst gelöscht werden. Die Deaktivierung von Cookies kann eine eingeschränkte Funktionalität
unserer Website zur Folge haben.
Tools und Plugins
Google Analytics
Diese Website nutzt Funktionen des Webanalysedienstes Google Analytics. Anbieter des Webanalysedienstes
ist die Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA.
Google Analytics verwendet "Cookies." Das sind kleine Textdateien, die Ihr Webbrowser auf Ihrem Endgerät
speichert und eine Analyse der Website-Benutzung ermöglichen.
Meta (ehemals Facebook Pixel)
Unsere Website verwendet den Besucheraktions-Pixel von Meta (ehemals Facebook) für statistische Zwecke.
Mit Hilfe eines Cookies kann so nachvollzogen werden, wie unsere Marketingmaßnahmen auf Meta aufgenommen
und verbessert werden können.
Mailchimp
Wir nutzen Mailchimp für den Versand von Newslettern. Anbieter ist die Rocket Science Group LLC, 675
Ponce De Leon Ave NE, Suite 5000, Atlanta, GA 30308, USA. Mailchimp ist ein Dienst, mit dem u.a. der
Versand von Newslettern organisiert und analysiert werden kann.
Datenweitergabe an die LexAid Ltd.
Wir geben die Daten an die LexAid Ltd. weiter, die Anbieter der Mandatsverwaltung RECHTECHECK by LexAid
ist: LexAid Ltd.
11, Grigori Afxentiou Street
4003 Limassol
Zypern (EU)
Die Weitergabe dieser Daten erfolgt ausschließlich im Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen. Die
LexAid Ltd.hat sich dazu verpflichtet,alle erhaltenen Daten vertraulich zu behandeln und sie nicht an
Dritte weiterzugeben.
Rechte des Nutzers
Sie haben das Recht, auf Antrag eine kostenlose Auskunft darüber zu erhalten, welche personenbezogenen
Daten über Sie gespeichert wurden. Sie haben außerdem das Recht auf Berichtigung falscher Daten und auf
die Verarbeitungseinschränkung oder Löschung Ihrer personenbezogenen Daten. Falls zutreffend, können Sie
auch Ihr Recht auf Datenportabilität geltend machen.
Änderungen der Datenschutzerklärung
Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung anzupassen, sodass sie stets den aktuellen rechtlichen
Anforderungen entspricht oder um Änderungen unserer Leistungen in der Datenschutzerklärung umzusetzen.
Bitte beachten Sie, dass dies eine allgemeine Datenschutzerklärung ist und je nach spezifischen
Anforderungen und Umständen Ihres Unternehmens angepasst werden muss. Es wird dringend empfohlen, sich
bei der Erstellung einer Datenschutzerklärung rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle
erforderlichen Informationen korrekt und vollständig sind.
Der Anwalt als Dienstleister im Hinblick auf das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen und Verpflichtungen
im Umgang mit Hinweisen auf Verstöße und Missstände in ihrem Betrieb. Als Anwalt können Sie eine
entscheidende Rolle bei der Unterstützung Ihrer Mandanten spielen, indem Sie als Meldestelle fungieren und
ihnen helfen, die Anforderungen des HinSchG zu erfüllen. In diesem Abschnitt erfahren Sie mehr über die
Vorteile, die der Anwalt als Meldestelle bietet, sowie über Ihre Aufgaben und die technischen Anforderungen
an ein effektives Meldesystem.
Herausforderungen für Unternehmen im Hinblick auf das HinSchG
Das HinSchG verpflichtet Unternehmen dazu, interne Meldestellen einzurichten, um ihren Mitarbeitern die
Möglichkeit zu geben, Hinweise auf Verstöße gegen Gesetze, Vorschriften oder interne Richtlinien anonym und
vertraulich zu melden. Diese Meldestellen müssen sicherstellen, dass die Hinweise vertraulich behandelt
werden und dass keine Repressalien gegen die Hinweisgeber erfolgen.
Diese neuen Anforderungen stellen Unternehmen vor Herausforderungen, da sie ein effektives und sicheres
Meldesystem implementieren müssen, das den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Hier kommt der Anwalt ins
Spiel, der als unabhängige und vertrauenswürdige Meldestelle fungiert und Unternehmen bei der Einhaltung des
HinSchG unterstützt.
Vorteile des Anwalts als Meldestelle für Unternehmen und Arbeitnehmer
Die Einbeziehung eines Anwalts als Meldestelle bietet sowohl für Unternehmen als auch für Arbeitnehmer
eine Reihe von Vorteilen:
- Vertraulichkeit und Schutz der Hinweisgeber: Als Anwalt unterliegen Sie einer strengen beruflichen
Schweigepflicht und sind daher in der Lage, die Vertraulichkeit der Hinweise zu gewährleisten.
Arbeitnehmer können sich darauf verlassen, dass ihre Identität und ihre Informationen geschützt
bleiben und dass keine Repressalien gegen sie ergriffen werden.
- Unabhängigkeit und Neutralität: Als unabhängige Meldestelle können Sie eine objektive Bewertung der
eingehenden Hinweise vornehmen und sicherstellen, dass alle Meldungen sorgfältig geprüft und
behandelt werden. Diese Unabhängigkeit erhöht die Glaubwürdigkeit des Meldesystems und fördert das
Vertrauen der Arbeitnehmer.
- Rechtsberatung und Unterstützung: Als Anwalt sind Sie mit den rechtlichen Rahmenbedingungen des
HinSchG bestens vertraut und können Unternehmen umfassend beraten. Sie können Ihre Mandanten bei der
Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen unterstützen, interne Richtlinien entwickeln, Schulungen
durchführen und bei der Auswertung der eingegangenen Hinweise helfen.
- Effiziente Bearbeitung und rechtliche Einschätzung: Dank Ihrer juristischen Expertise können Sie die
eingehenden Hinweise schnell und effizient bearbeiten. Sie können die Relevanz und Glaubwürdigkeit
der Hinweise bewerten, die erforderlichen Folgemaßnahmen empfehlen und gegebenenfalls rechtliche
Schritte einleiten. Ihre fachkundige Einschätzung und Unterstützung gewährleistet eine
professionelle Bearbeitung der Hinweise und hilft Unternehmen, angemessen auf mögliche Verstöße zu
reagieren.
Ihre Aufgaben als Anwalt
Als Anwalt, der als Meldestelle fungiert, übernehmen Sie verschiedene Aufgaben, um die Wirksamkeit des
Meldesystems sicherzustellen:
- Entgegennahme von Hinweisen: Sie stellen sicher, dass Arbeitnehmer ihre Hinweise anonym und
vertraulich an Sie als Meldestelle übermitteln können. Dies kann über verschiedene Kanäle wie
Telefon, E-Mail oder ein speziell entwickeltes Meldetool erfolgen.
- Prüfung und Bewertung der Hinweise: Sie analysieren und prüfen sorgfältig die eingegangenen
Hinweise, um ihre Relevanz und Glaubwürdigkeit zu beurteilen. Dabei berücksichtigen Sie sowohl die
gesetzlichen Vorgaben des HinSchG als auch die spezifischen Richtlinien und Prozesse des jeweiligen
Unternehmens.
- Empfehlung von Folgemaßnahmen: Basierend auf Ihrer Bewertung der Hinweise geben Sie konkrete
Empfehlungen für angemessene Folgemaßnahmen, die das Unternehmen ergreifen sollte. Dies kann die
Durchführung interner Untersuchungen, die Einleitung von Korrekturmaßnahmen oder gegebenenfalls die
Meldung an externe Behörden umfassen.
- Beratung und Schulung: Sie unterstützen das Unternehmen bei der Entwicklung und Implementierung von
internen Richtlinien und Schulungsprogrammen zum HinSchG. Dabei informieren Sie die Mitarbeiter über
ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Meldesystem und sensibilisieren sie für die
Bedeutung des Whistleblowing.
- Dokumentation und Reporting: Sie führen eine sorgfältige Dokumentation aller eingegangenen Hinweise
und der ergriffenen Maßnahmen. Zudem erstellen Sie regelmäßige Berichte für das Unternehmen, um es
über den Status der Meldungen und die ergriffenen Maßnahmen zu informieren.
Technische Anforderungen an ein effektives Meldesystem, Unterlagen
Für die effektive Umsetzung des Meldesystems ist es wichtig, eine geeignete technische Infrastruktur
einzusetzen. Dabei können Sie auf die Unterstützung von LexAid Ltd. zählen. Unsere SaaS-Lösung
bietet Ihnen folgende technische Möglichkeiten:
- Widget zur Integration beim Arbeitgeber: Ein benutzerfreundliches Widget oder ein Formular, das
nahtlos in die Unternehmenswebsite oder interne Plattformen integriert werden kann. Dadurch erhalten
Arbeitnehmer eine einfache Möglichkeit, anonym Hinweise zu erfassen und an Sie als Meldestelle zu
senden.
- Webbasierte Plattform (LexAid): Eine sichere und benutzerfreundliche webbasierte Plattform, auf
der Sie die eingehenden Hinweise verwalten, einsehen, bearbeiten und dokumentieren können. Hier
haben Sie alle erforderlichen Funktionen zur Hand, um Ihre Aufgaben als Meldestelle effizient zu
erledigen.
- Informationsbroschüre für den Arbeitgeber: Eine umfangreiche Informationsbroschüre, die Sie Ihren
Arbeitgeber-Mandanten zur Verfügung stellen können. Diese Broschüre enthält detaillierte
Informationen über das HinSchG, die gesetzlichen Anforderungen und die Bedeutung eines effektiven
Meldesystems. Sie können diese Broschüre anpassen und mit Ihren eigenen Informationen ergänzen, um
Ihren Mandanten einen umfassenden Überblick zu geben.
- Informationsbroschüre für den Arbeitnehmer: Eine leicht verständliche Informationsbroschüre, die der
Arbeitgeber seinen Mitarbeitern zur Verfügung stellen kann. Diese Broschüre erläutert die Vorteile
des Meldesystems, die Verfahren zur Meldung von Hinweisen und die Schutzmechanismen, die in Kraft
sind, um die Identität der Hinweisgeber zu wahren.
- Vorbereitete Vereinbarung zwischen der Kanzlei und dem Arbeitgeber: Eine vorbereitete Vereinbarung,
die die rechtlichen Rahmenbedingungen zwischen Ihnen als Meldestelle und dem Arbeitgeber festlegt.
Diese Vereinbarung berücksichtigt die spezifischen Anforderungen des HinSchG und stellt sicher, dass
alle Parteien ihre Verpflichtungen verstehen und einhalten.
- Datenschutzerklärung und AGB für das Meldesystem: Eine Datenschutzerklärung und Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB), die speziell auf das Meldesystem zugeschnitten sind. Diese Dokumente
stellen sicher, dass die Daten der Hinweisgeber angemessen geschützt werden und dass die Nutzung des
Meldesystems transparent und rechtskonform erfolgt.
Unsere Leistungen für Sie als Anwalt
Als LexAid Ltd. bieten wir Ihnen umfassende Unterstützung, um Ihre Rolle als Anwalt und Meldestelle
im Hinblick auf das HinSchG optimal auszufüllen. Unsere Leistungen umfassen:
- Technische Infrastruktur: Wir stellen Ihnen für jedes Unternehmen einen individuellen Link zur
Integration auf der Webseite des Arbeitgebers zur Verfügung, über das Arbeitnehmer Hinweise anonym
erfassen können. Zudem bieten wir Ihnen eine sichere und intuitive webbasierte Plattform
(LexAid), auf der Sie die eingehenden Hinweise empfangen, verwalten, bearbeiten und
dokumentieren können.
- Informationsmaterialien: Wir stellen Ihnen umfangreiche Informationsbroschüren für Arbeitgeber und
Arbeitnehmer bereit. Diese Broschüren können Sie an Ihre Mandanten weitergeben, um ihnen einen
fundierten Überblick über das HinSchG und die Bedeutung eines effektiven Meldesystems zu geben.
- Vorbereitete Vereinbarungen: Wir unterstützen Sie bei der Erstellung einer vorbereiteten
Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Arbeitgeber. Diese Vereinbarung berücksichtigt die gesetzlichen
Anforderungen des HinSchG und regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Ihre Tätigkeit als
Meldestelle.
- Datenschutz und Rechtskonformität: Wir stellen Ihnen eine Datenschutzerklärung und Allgemeine
Geschäftsbedingungen zur Verfügung, die speziell für das Meldesystem entwickelt wurden. Diese
Dokumente gewährleisten einen angemessenen Datenschutz und sorgen für eine rechtskonforme Nutzung
des Meldesystems.
- Wir verstehen die Herausforderungen und Verantwortlichkeiten, denen Sie als Anwalt im Hinblick auf
das HinSchG gegenüberstehen. Mit unserer Unterstützung können Sie Ihre Mandanten umfassend beraten
und ihnen dabei helfen, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und ein effektives Meldesystem
einzuführen. Durch Ihre Rolle als unabhängige und vertrauenswürdige Meldestelle liefern Sie Ihren
Mandanten die optimale Lösung für diese neue gesetzliche Verpflichtung.
- Unsere technische Infrastruktur ermöglicht es Ihnen, die Meldungen der Arbeitnehmer sicher und
effizient zu empfangen und zu bearbeiten. Über den individuellen Link können Arbeitnehmer anonym
Hinweise erfassen und direkt an Sie als Meldestelle senden. Über unsere webbasierte Plattform
(LexAid) haben Sie Zugriff auf alle eingegangenen Hinweise, können diese verwalten, analysieren
und dokumentieren. Diese intuitive Plattform erleichtert Ihnen die Arbeit und ermöglicht eine
effiziente Bearbeitung der Meldungen.
- Des Weiteren stellen wir Ihnen umfangreiches Informationsmaterial zur Verfügung, das Sie Ihren
Mandanten zur Verfügung stellen können. Unsere Informationsbroschüren bieten einen detaillierten
Überblick über das HinSchG, die gesetzlichen Anforderungen und die Bedeutung eines funktionierenden
Meldesystems. Sie können diese Broschüren anpassen und mit Ihren eigenen Informationen ergänzen, um
Ihren Mandanten eine fundierte und maßgeschneiderte Beratung zu bieten.
- Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Erstellung einer vorbereiteten Vereinbarung zwischen
Ihnen und dem Arbeitgeber. Diese Vereinbarung berücksichtigt die spezifischen Anforderungen des
HinSchG und legt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Ihre Tätigkeit als Meldestelle fest. Dadurch
wird sichergestellt, dass alle Parteien ihre Verpflichtungen verstehen und einhalten.
- Unsere Datenschutzerklärung und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind speziell auf das
Meldesystem zugeschnitten und gewährleisten einen angemessenen Schutz der Daten der Hinweisgeber.
Sie stellen sicher, dass die Nutzung des Meldesystems transparent und rechtskonform erfolgt.
- Mit LexAid Ltd. an Ihrer Seite können Sie Ihre Rolle als Anwalt und Meldestelle im Hinblick auf
das HinSchG optimal erfüllen. Wir bieten Ihnen ein komplettes Paket für Sie und Ihre Mandanten und
ermöglichen damit eine schnelle und einfache Umsetzung des neuen Gesetzes – mit Ihnen als Partner
des Unternehmens.