Datenschutzhinweise

Allgemeines

Die LexAid (Deutschland) GmbH&Co.KG legt großen Wert auf den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Datenerfassung auf unserer Website

Wer ist verantwortlich für die Datenerfassung auf dieser Website? Die Datenverarbeitung auf dieser Website erfolgt durch den Websitebetreiber. Dessen Kontaktdaten können Sie dem Impressum dieser Website entnehmen. Wie erfassen wir Ihre Daten? Ihre Daten werden zum einen dadurch erhoben, dass Sie uns diese mitteilen. Hierbei kann es sich z.B. um Daten handeln, die Sie in ein Kontaktformular eingeben. Andere Daten werden automatisch beim Besuch der Website durch unsere IT-Systeme erfasst. Das sind vor allem technische Daten (z.B. Internetbrowser, Betriebssystem oder Uhrzeit des Seitenaufrufs). Die Erfassung dieser Daten erfolgt automatisch, sobald Sie unsere Website betreten.

Verwendung von Cookies

Unsere Website verwendet Cookies. Das sind kleine Textdateien, die Ihr Webbrowser auf Ihrem Endgerät speichert. Cookies helfen uns dabei, unser Angebot nutzerfreundlicher, effektiver und sicherer zu machen. Einige Cookies sind "Session-Cookies." Solche Cookies werden nach Ende Ihrer Browser-Sitzung von selbst gelöscht. Hingegen bleiben andere Cookies auf Ihrem Endgerät bestehen, bis Sie diese selbst löschen. Solche Cookies helfen uns, Sie bei Rückkehr auf unserer Website wiederzuerkennen. Mit einem modernen Webbrowser können Sie das Setzen von Cookies überwachen, einschränken oder unterbinden. Viele Webbrowser lassen sich so konfigurieren, dass Cookies mit dem Schließen des Programms von selbst gelöscht werden. Die Deaktivierung von Cookies kann eine eingeschränkte Funktionalität unserer Website zur Folge haben.

Tools und Plugins

Google Analytics Diese Website nutzt Funktionen des Webanalysedienstes Google Analytics. Anbieter des Webanalysedienstes ist die Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA. Google Analytics verwendet "Cookies." Das sind kleine Textdateien, die Ihr Webbrowser auf Ihrem Endgerät speichert und eine Analyse der Website-Benutzung ermöglichen. Meta (ehemals Facebook Pixel) Unsere Website verwendet den Besucheraktions-Pixel von Meta (ehemals Facebook) für statistische Zwecke. Mit Hilfe eines Cookies kann so nachvollzogen werden, wie unsere Marketingmaßnahmen auf Meta aufgenommen und verbessert werden können. Mailchimp Wir nutzen Mailchimp für den Versand von Newslettern. Anbieter ist die Rocket Science Group LLC, 675 Ponce De Leon Ave NE, Suite 5000, Atlanta, GA 30308, USA. Mailchimp ist ein Dienst, mit dem u.a. der Versand von Newslettern organisiert und analysiert werden kann.

Datenweitergabe an die LexAid Ltd.


Wir geben die Daten an die LexAid Ltd. weiter, die Anbieter der Mandatsverwaltung RECHTECHECK by LexAid
ist: LexAid Ltd.
11, Grigori Afxentiou Street
4003 Limassol
Zypern (EU)               
Die Weitergabe dieser Daten erfolgt ausschließlich im Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen. Die 
LexAid Ltd.hat sich dazu verpflichtet,alle erhaltenen Daten vertraulich zu behandeln und sie nicht an
Dritte weiterzugeben.

Rechte des Nutzers

Sie haben das Recht, auf Antrag eine kostenlose Auskunft darüber zu erhalten, welche personenbezogenen Daten über Sie gespeichert wurden. Sie haben außerdem das Recht auf Berichtigung falscher Daten und auf die Verarbeitungseinschränkung oder Löschung Ihrer personenbezogenen Daten. Falls zutreffend, können Sie auch Ihr Recht auf Datenportabilität geltend machen.

Änderungen der Datenschutzerklärung

Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung anzupassen, sodass sie stets den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht oder um Änderungen unserer Leistungen in der Datenschutzerklärung umzusetzen.
Bitte beachten Sie, dass dies eine allgemeine Datenschutzerklärung ist und je nach spezifischen Anforderungen und Umständen Ihres Unternehmens angepasst werden muss. Es wird dringend empfohlen, sich bei der Erstellung einer Datenschutzerklärung rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Informationen korrekt und vollständig sind.

Der Anwalt als Dienstleister im Hinblick auf das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen und Verpflichtungen im Umgang mit Hinweisen auf Verstöße und Missstände in ihrem Betrieb. Als Anwalt können Sie eine entscheidende Rolle bei der Unterstützung Ihrer Mandanten spielen, indem Sie als Meldestelle fungieren und ihnen helfen, die Anforderungen des HinSchG zu erfüllen. In diesem Abschnitt erfahren Sie mehr über die Vorteile, die der Anwalt als Meldestelle bietet, sowie über Ihre Aufgaben und die technischen Anforderungen an ein effektives Meldesystem.

Herausforderungen für Unternehmen im Hinblick auf das HinSchG

Das HinSchG verpflichtet Unternehmen dazu, interne Meldestellen einzurichten, um ihren Mitarbeitern die Möglichkeit zu geben, Hinweise auf Verstöße gegen Gesetze, Vorschriften oder interne Richtlinien anonym und vertraulich zu melden. Diese Meldestellen müssen sicherstellen, dass die Hinweise vertraulich behandelt werden und dass keine Repressalien gegen die Hinweisgeber erfolgen. Diese neuen Anforderungen stellen Unternehmen vor Herausforderungen, da sie ein effektives und sicheres Meldesystem implementieren müssen, das den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Hier kommt der Anwalt ins Spiel, der als unabhängige und vertrauenswürdige Meldestelle fungiert und Unternehmen bei der Einhaltung des HinSchG unterstützt.

Vorteile des Anwalts als Meldestelle für Unternehmen und Arbeitnehmer

Die Einbeziehung eines Anwalts als Meldestelle bietet sowohl für Unternehmen als auch für Arbeitnehmer eine Reihe von Vorteilen:

  1. Vertraulichkeit und Schutz der Hinweisgeber: Als Anwalt unterliegen Sie einer strengen beruflichen Schweigepflicht und sind daher in der Lage, die Vertraulichkeit der Hinweise zu gewährleisten. Arbeitnehmer können sich darauf verlassen, dass ihre Identität und ihre Informationen geschützt bleiben und dass keine Repressalien gegen sie ergriffen werden.
  2. Unabhängigkeit und Neutralität: Als unabhängige Meldestelle können Sie eine objektive Bewertung der eingehenden Hinweise vornehmen und sicherstellen, dass alle Meldungen sorgfältig geprüft und behandelt werden. Diese Unabhängigkeit erhöht die Glaubwürdigkeit des Meldesystems und fördert das Vertrauen der Arbeitnehmer.
  3. Rechtsberatung und Unterstützung: Als Anwalt sind Sie mit den rechtlichen Rahmenbedingungen des HinSchG bestens vertraut und können Unternehmen umfassend beraten. Sie können Ihre Mandanten bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen unterstützen, interne Richtlinien entwickeln, Schulungen durchführen und bei der Auswertung der eingegangenen Hinweise helfen.
  4. Effiziente Bearbeitung und rechtliche Einschätzung: Dank Ihrer juristischen Expertise können Sie die eingehenden Hinweise schnell und effizient bearbeiten. Sie können die Relevanz und Glaubwürdigkeit der Hinweise bewerten, die erforderlichen Folgemaßnahmen empfehlen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten. Ihre fachkundige Einschätzung und Unterstützung gewährleistet eine professionelle Bearbeitung der Hinweise und hilft Unternehmen, angemessen auf mögliche Verstöße zu reagieren.

Ihre Aufgaben als Anwalt

Als Anwalt, der als Meldestelle fungiert, übernehmen Sie verschiedene Aufgaben, um die Wirksamkeit des Meldesystems sicherzustellen:

  1. Entgegennahme von Hinweisen: Sie stellen sicher, dass Arbeitnehmer ihre Hinweise anonym und vertraulich an Sie als Meldestelle übermitteln können. Dies kann über verschiedene Kanäle wie Telefon, E-Mail oder ein speziell entwickeltes Meldetool erfolgen.
  2. Prüfung und Bewertung der Hinweise: Sie analysieren und prüfen sorgfältig die eingegangenen Hinweise, um ihre Relevanz und Glaubwürdigkeit zu beurteilen. Dabei berücksichtigen Sie sowohl die gesetzlichen Vorgaben des HinSchG als auch die spezifischen Richtlinien und Prozesse des jeweiligen Unternehmens.
  3. Empfehlung von Folgemaßnahmen: Basierend auf Ihrer Bewertung der Hinweise geben Sie konkrete Empfehlungen für angemessene Folgemaßnahmen, die das Unternehmen ergreifen sollte. Dies kann die Durchführung interner Untersuchungen, die Einleitung von Korrekturmaßnahmen oder gegebenenfalls die Meldung an externe Behörden umfassen.
  4. Beratung und Schulung: Sie unterstützen das Unternehmen bei der Entwicklung und Implementierung von internen Richtlinien und Schulungsprogrammen zum HinSchG. Dabei informieren Sie die Mitarbeiter über ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Meldesystem und sensibilisieren sie für die Bedeutung des Whistleblowing.
  5. Dokumentation und Reporting: Sie führen eine sorgfältige Dokumentation aller eingegangenen Hinweise und der ergriffenen Maßnahmen. Zudem erstellen Sie regelmäßige Berichte für das Unternehmen, um es über den Status der Meldungen und die ergriffenen Maßnahmen zu informieren.

Technische Anforderungen an ein effektives Meldesystem, Unterlagen

Für die effektive Umsetzung des Meldesystems ist es wichtig, eine geeignete technische Infrastruktur einzusetzen. Dabei können Sie auf die Unterstützung von LexAid Ltd. zählen. Unsere SaaS-Lösung bietet Ihnen folgende technische Möglichkeiten:

  1. Widget zur Integration beim Arbeitgeber: Ein benutzerfreundliches Widget oder ein Formular, das nahtlos in die Unternehmenswebsite oder interne Plattformen integriert werden kann. Dadurch erhalten Arbeitnehmer eine einfache Möglichkeit, anonym Hinweise zu erfassen und an Sie als Meldestelle zu senden.
  2. Webbasierte Plattform (LexAid): Eine sichere und benutzerfreundliche webbasierte Plattform, auf der Sie die eingehenden Hinweise verwalten, einsehen, bearbeiten und dokumentieren können. Hier haben Sie alle erforderlichen Funktionen zur Hand, um Ihre Aufgaben als Meldestelle effizient zu erledigen.
  3. Informationsbroschüre für den Arbeitgeber: Eine umfangreiche Informationsbroschüre, die Sie Ihren Arbeitgeber-Mandanten zur Verfügung stellen können. Diese Broschüre enthält detaillierte Informationen über das HinSchG, die gesetzlichen Anforderungen und die Bedeutung eines effektiven Meldesystems. Sie können diese Broschüre anpassen und mit Ihren eigenen Informationen ergänzen, um Ihren Mandanten einen umfassenden Überblick zu geben.
  4. Informationsbroschüre für den Arbeitnehmer: Eine leicht verständliche Informationsbroschüre, die der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern zur Verfügung stellen kann. Diese Broschüre erläutert die Vorteile des Meldesystems, die Verfahren zur Meldung von Hinweisen und die Schutzmechanismen, die in Kraft sind, um die Identität der Hinweisgeber zu wahren.
  5. Vorbereitete Vereinbarung zwischen der Kanzlei und dem Arbeitgeber: Eine vorbereitete Vereinbarung, die die rechtlichen Rahmenbedingungen zwischen Ihnen als Meldestelle und dem Arbeitgeber festlegt. Diese Vereinbarung berücksichtigt die spezifischen Anforderungen des HinSchG und stellt sicher, dass alle Parteien ihre Verpflichtungen verstehen und einhalten.
  6. Datenschutzerklärung und AGB für das Meldesystem: Eine Datenschutzerklärung und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), die speziell auf das Meldesystem zugeschnitten sind. Diese Dokumente stellen sicher, dass die Daten der Hinweisgeber angemessen geschützt werden und dass die Nutzung des Meldesystems transparent und rechtskonform erfolgt.

Unsere Leistungen für Sie als Anwalt

Als LexAid Ltd. bieten wir Ihnen umfassende Unterstützung, um Ihre Rolle als Anwalt und Meldestelle im Hinblick auf das HinSchG optimal auszufüllen. Unsere Leistungen umfassen:

  1. Technische Infrastruktur: Wir stellen Ihnen für jedes Unternehmen einen individuellen Link zur Integration auf der Webseite des Arbeitgebers zur Verfügung, über das Arbeitnehmer Hinweise anonym erfassen können. Zudem bieten wir Ihnen eine sichere und intuitive webbasierte Plattform (LexAid), auf der Sie die eingehenden Hinweise empfangen, verwalten, bearbeiten und dokumentieren können.
  2. Informationsmaterialien: Wir stellen Ihnen umfangreiche Informationsbroschüren für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bereit. Diese Broschüren können Sie an Ihre Mandanten weitergeben, um ihnen einen fundierten Überblick über das HinSchG und die Bedeutung eines effektiven Meldesystems zu geben.
  3. Vorbereitete Vereinbarungen: Wir unterstützen Sie bei der Erstellung einer vorbereiteten Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Arbeitgeber. Diese Vereinbarung berücksichtigt die gesetzlichen Anforderungen des HinSchG und regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Ihre Tätigkeit als Meldestelle.
  4. Datenschutz und Rechtskonformität: Wir stellen Ihnen eine Datenschutzerklärung und Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Verfügung, die speziell für das Meldesystem entwickelt wurden. Diese Dokumente gewährleisten einen angemessenen Datenschutz und sorgen für eine rechtskonforme Nutzung des Meldesystems.